Legalität in Deutschland und anderen Ländern

Veröffentlicht: 05/04/2011 in Allgemeines
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Ist Kratom verboten?

Die Antwort lautet JEIN. Zum jetzigen Stand ist Kratom in Deutschland nicht illegal. Es fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BTMG). Allerdings könnte ein findiger Staatsanwalt behaupten, daß der Konsum/Kauf/Handel gegen das Arzneimittelgesetz verstoße.

Arzneimittel sind nach §2 AMG 76

Stoffe und Zubereitungen, die dazu bestimmt sind … Krankheiten, Leiden …zu heilen und zu lindern … , die am oder im Körper angewendet werden.“

Dies könnte aber auch auf Substanzen wie Alkohol, Koffein und Nikotin zutreffen. Bis heute konnte noch keiner wegen des Konsums/Besitzes von Kratom verurteilt werden. Um dieser Problematik aus dem Weg zu gehen wird Kratom in Deutschland häufig als Räucherware oder Fußbad verkauft.
Auch im Rest Europas und den USA ist Kratom legal. Illegal ist es nur in Australien, Malaysia, Myanmar und Thailand.

Es ist damit zu rechnen, daß Kratom bald in das BTMG aufgenommen wird:

35. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
am 03. Mai 2010 um 13.00 Uhr
im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM, Bonn)

Die Beschlussfassung … zu der Pflanze Mitragyna speciosa (Kratom) und ihrer Inhaltsstoffe Mitragynin und 7-Hydroxy-Mitragynin wurde vertagt.“

Die Beschlussfassung wurde allerdings schon mehrfach vertagt.

Quelle

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